Corona Kurz-Update biema Stand 11.02.2021

Nach dem aktuellen Beschluss bleiben alle Massnahme bis mindestens 7. März aufrechterhalten.

Einzelcoachings werden soweit wie möglich online durchgeführt. Wenn das nicht möglich ist, dann in Präsenz unter Einhaltung der Hygienevorschriften.

Gruppencoachings: Alle Angebote werden ab sofort online angeboten. Alle Teilnehmer*innen werden angehalten, online teilzunehmen, sofern es ihnen möglich ist.

Bitte sprechen Sie im Einzelfall mit Ihrem Haupt-Coach über das weitere Vorgehen.

Corona Kurz-Update biema Stand 19.01.2021

Einzelcoachings werden soweit wie möglich online durchgeführt. Wenn das nicht möglich ist, dann in Präsenz unter Einhaltung der Hygienevorschriften.

Gruppencoachings: Alle Angebote werden ab sofort online angeboten. Alle Teilnehmer*innen werden angehalten, online teilzunehmen, sofern es ihnen möglich ist.

Bitte sprechen Sie im Einzelfall mit Ihrem Haupt-Coach über das weitere Vorgehen.

Corona Kurz-Update biema Stand 20.12.2020

Gruppencoachings (MotivA): Alle Angebote werden ab sofort nur noch online angeboten. Alle Teilnehmer*innen werden angehalten, online teilzunehmen.

Bitte sprechen Sie im Einzelfall mit Ihrem Haupt-Coach über das weitere Vorgehen.

Corona Update biema Stand 14.12.2020

Einzelcoachings werden soweit wie möglich online durchgeführt. Wenn das nicht möglich ist, dann in Präsenz unter Einhaltung der Hygienevorschriften.

Gruppencoachings (MotivA): Alle Angebote werden ab sofort hybrid angeboten. Alle Teilnehmer*innen werden angehalten, online teilzunehmen, sofern es ihnen möglich ist.

Gruppencoachings (Transfergesellschaft): Alle Angebote werden nur noch online angeboten.

Bitte sprechen Sie im Einzelfall mit Ihrem Haupt-Coach über das weitere Vorgehen.

Mit den besten Grüßen und Wünschen Ihre
Jasmin Biermann-Gässler
Geschäftsleitung biema
Donaueschingen, 09. Dezember 2020

Weiterführende Informationen zu den neuen Corona Bestimmungen

Landratsamt SBK Regelungen gelten über Landesrecht: https://www.lrasbk.de/Direkt-zu/Infos-zum-Coronavirus/

Landesrecht – Wo Regelungen durch das Landratsamt fehlen, greift das Landesrecht Baden-Württemberg:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

FAQ zu Quarantäne – wann muss sich eine Person absondern:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/

Frühere Meldungen

Corona Update biema Stand 29.10.2020

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen bereiten wir bei biema uns darauf vor, unseren Betrieb wie gewohnt aufrecht zu halten. Dazu werden wir die internen Hygienemassnahmen und -richtlinien der Situation anpassen und die Vorgaben des Bundes / Landes einhalten.

biema Richtlinienanpassungen:

  • Einzel- und Gruppencoachings dürfen nur in Räumlichkeiten stattfinden in denen der Abstand von 1,5 Metern zwischen allen Anwesenden eingehalten werden kann. 
  • Bei kurzfristig geringerem Abstand als 1,5 Metern, müssen von allen Personen Mund Nasen Schutz getragen werden. Der Mund nasen Schutz ist in biema Gebäuden immer griffbereit, idealerweise direkt unter dem Kinn, zu tragen und sofort aufzuziehen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Händeschütteln oder Umarmungen zur Begrüßung zur Verabschiedung sind untersagt.
  • Die Hände sind beim betreten und verlassen des Gebäudes mit den dafür vorgesehenen Desinfektionsmitteln zu reinigen.
  • Der Coach ist dafür verantwortlich seine Klienten über die Hygienemaßnahmen aufzuklären und über eventuelle Änderungen zu informieren.
  • Nach jedem Termin sind alle Oberflächen mit Desinfektionsmittel zu reinigen und Stoßzulüften.
  • Personen, die zu einer Risikogruppe zählen oder keine Kinderbetreuung haben, sind von ihrer Präsenz vor Ort entbunden, und können Online oder telefonisch teilnehmen.

Mit den besten Grüßen und Wünschen Ihre
Jasmin Biermann-Gässler
Geschäftsleitung biema
Donaueschingen, 29. Oktober 2020

Corona Update biema Stand 25.05.2020

Vor dem Hintergrund der aktuelle Landesverordnung sowie nach Absprache mit Agentur für Arbeit, Jobcentern und Gesundheitsamt ergeben sich bei biema die unten stehenden neuen Richtlinien für die Durchführung unserer Dienstleistungen. Diese gelten ab sofort und bis auf weiteres. Die Dynamik der Situation lässt es leider nicht zu, endgültige Ergebnisse zu liefern, eine Änderung kann täglich eintreten. Wir bitten Sie daher darum, sich täglich auf unserer Webseite über den aktuellen Stand zu informieren.

Betroffene Maßnahmen: 

  • Integra
  • Bewerberstunde
  • MoTivA
  • KLeist

Gruppencoachings dürfen ab dem 25.05.2020 wieder vor Ort unter folgenden Bedingungen stattfinden.

Hierfür hat biema ein Hybrid-Konzept entwickelt bei dem ein Teil der Klienten, sowie der Dozent oder Coach wieder in den biema Räumlichkeiten Seminare durchführen können und ein anderer Teil der Klienten online oder telefonisch am Seminar teilnimmt. Welche Klienten präsent vor Ort und welche weiterhin online teilnehmen wird mit den Klienten, Hauptcoaches und Projektleitern besprochen. 

Personen, die zu einer Risikogruppe zählen oder keine Kinderbetreuung haben, sind von ihrer Präsenz vor Ort entbunden, müssen ihren Pflichten aber von zu Hause aus per Online Coaching oder telefonisch nachkommen.

Diese Hybrid-Regelung gilt bis vorerst zum 05.06.2020, kann aber unter Umständen danach weiter verlängert werden.

Maßnahme für Alleinerziehende (Integra)

Diese Maßnahme wird weiterhin rein per Online Coaching ohne Präsenzen vor Ort durchgeführt werden, da diese Maßnahme bald ausläuft und aufgrund der Zielgruppe bei vielen Teilnehmern keine Kinderbetreuung gesichert ist.

Maßnahme für TN mit multiplen Vermittlungshemmnissen 

Diese  Maßnahmen werden nach dem Hybrid Konzept stattfinden, bei dem nur ein Teil der Klienten vor Ort ist und der andere Teil online teilnimmt.

Wer welcher TN-Form unterliegt wird durch den Haupt Coach festgelegt, in Anleitung

an die Einstufung der Risikogruppen, die aus entsprechenden Gründen nicht der 

Präsenzpflicht vor Ort lt. Gesundheitsamt unterliegen. 

Auch diese Maßnahmen dürfen nur in Räumlichkeiten stattfinden in denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen allen Personen gesichert ist. Daher ist die Anzahl der Personen abhängig von der Raumgröße. Dies wird bei der Planung wer und wie viele Teilnehmer vor Ort an den Seminaren teilnehmen dürfen bedacht. Sollte es dennoch dazu kommen, dass zu viele Personen für einen Raum vor Ort sind, stehen andere Räume mit Einzelarbeitsplätzen an den Standorten zur Verfügung an denen die Teilnehmer, dann online das Seminar verfolgen können. 

Gruppen- und Partnerarbeiten sind vorerst untersagt.

Bei kurzfristig geringerem Abstand als 1,5 Metern muss ein Mund Nasen Schutz von jeder Person getragen werden.

Händeschütteln oder Umarmungen zur Begrüßung oder Verabschiedung sind untersagt.

In jeder Pause sollte Stoßgelüftet werden, wobei der Fenstergriff nicht mit bloßen Händen angefasst werden sollte. Ein Einmaltaschentuch oder Papierhandtuch kann hier als Barriere dienen. 

Auch in den Pausen gelten die gleichen Abstands- und Hygieneregeln. Besonders in den Pausen von Gruppenmaßnahmen wird geraten, dass alle Personen einen Mundschutz tragen und sich nicht gleichzeitig in den Küchen aufhalten um sich Getränke zu holen.

Nach jedem Seminar werden die Oberflächen und eventuell genutzte Laptops und Mäuse durch den Coach gereinigt. In jedem Raum stehen dafür Oberflächendesinfektionsmittel und Einmaltaschentücher zur Verfügung.

Angebote wie Polytechnique oder Kochen, die Teil der o. a. Maßnahmen sind, sind vorerst untersagt. Bei allen Seminaren muss darauf geachtet werden, dass alle Gegenstände immer nur von einer Person berührt werden. Sollten zwei Personen sich einen Gegenstand teilen müssen, müssen Einweghandschuhe getragen werden.

Betroffen: 

  • NC/ NCFL (AVGS)
  • STABIL U25 (AVGS)
  • Selbstzahler
  • Outplacement

Einzelcoachings dürfen nur in Räumlichkeiten stattfinden in denen der Abstand von 1,5 Metern zwischen Coach und Klient eingehalten werden kann.

Bei kurzfristig geringerem Abstand als 1,5 Metern, müssen von beiden Personen Mund Nasen Schutz getragen werden.

Händeschütteln oder Umarmungen zur Begrüßung zur Verabschiedung sind untersagt.

Der Coach ist dafür verantwortlich seinen Klienten über die Hygienemaßnahmen aufzuklären und über eventuelle Änderungen zu informieren.

Nach jedem Termin muss der Coach alle Oberflächen mit Desinfektionsmittel reinigen und Stoßlüften.

Personen, die zu einer Risikogruppe zählen oder keine Kinderbetreuung haben, sind von ihrer Präsenz vor Ort entbunden, und können Online oder telefonisch am Coaching teilnehmen.

Bitte beachten Sie nach wie vor die Hygieneetikette zu Ihrem eigenen Wohl und aus Solidarität gegenüber anderen. Im weiteren können Sie in unserem Hygienemaßnahmenplan unsere Aktivitäten dafür einsehen: Hygienemaßnahmenplan herunterladen Mit den besten Grüßen und Wünschen Ihre Jasmin Biermann-Gässler Geschäftsleitung biema Donaueschingen, 25. Mai 2020

Corona Update biema Stand 19.03.2020

Vor dem Hintergrund der aktuelle Landesverordnung sowie nach Absprache mit Agentur für Arbeit, Jobcentern und Gesundheitsamt ergeben sich bei biema die unten stehenden neuen Richtlinien für die Durchführung unserer Dienstleistungen. Diese gelten ab sofort und bis auf weiteres. Die Dynamik der Situation lässt es leider nicht zu, endgültige Ergebnisse zu liefern, eine Änderung kann täglich eintreten. Wir bitten Sie daher darum, sich täglich auf unserer Webseite über den aktuellen Stand zu informieren.

Betroffene Maßnahmen: 

  • Integra
  • Bewerberstunde
  • MoTivA
  • KLeist
  1. Alle Gruppenangebote werden online angeboten, jede Online Teilnahme ist eine Präsenzzeit. 
  2. Die Durchführung von Maßnahmen vor Ort beziehungsweise mit physischer Präsenz sind zum aktuellen Zeitpunkt verboten. Daher werden wir alles mögliche unternehmen, um unseren Klient*innen eine Teilnahme durch Alternativen wie z.B. telefonisch, online, o.ä. zu ermöglichen. Kann ein/e Klient*in nicht teilnehmen (aus technischen oder anderen Gründen), muss sie/er die Präsenz(en) zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
    Um allen Klient*innen die Teilnahme an den Online-Angeboten zu ermöglichen, bieten wir an den Standorten Donaueschingen, Singen und Villingen Einzelarbeitsplätze für diejenigen ohne Zugang zu EDV von zuhause, natürlich unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen was den Infektionsschutz betrifft und unter Einhaltung der aktuell gültigen behördlichen Vorschriften. Aktuell versuchen wir für Teilnehmer*innen die über keine technische Ausstattung verfügen, Mittel und Wege zu finden, entsprechendes Equipment zur Verfügung zu stellen.
  3. Einzelgespräche und Einzelcoachings werden weiterhin angeboten, virtuell oder persönlich, wobei das Online-Coaching und die telefonische Beratung bis auf weiteres immer zu bevorzugen sind.
  4. Es gelten nur Krankheit (mit AUB) und fehlende Kinderbetreuung als anerkannte Fehlzeiten. Alle anderen Versäumnisse gelten als unentschuldigt und müssen zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden.

Betroffen: 

  • NC/ NCFL (AVGS)
  • STABIL U25 (AVGS)
  • Selbstzahler
  1. Wir bieten Online- und Telefoncoaching an. Sprechen Sie mit ihrem Hauptcoach über das weitere Vorgehen.
  2. Wir bieten Einzelcoachings weiterhin auch persönlich  unter Wahrung der Sicherheitsvorkehrungen und des Sicherheitsabstandes von mind. 1,5 Meter an.
  3. Wir bieten an den Standorten Donaueschingen, Singen und Villingen Einzelarbeitsplätze für Teilnehmer ohne Zugang zu EDV von zuhause, natürlich unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen was den Infektionsschutz betrifft.

Uns liegt die kontinuierliche Betreuung unserer Klient*innen sehr am Herzen, daher tun wir alles, um auch in Krisenzeiten für Sie da zu sein. Sofern Sie Zugang zum Internet mit einem Notebook, Smartphone oder Tablet haben, steht einer virtuellen Video-Beratung nichts im Wege. Lernen Sie so spannende und zukunftsorientierte Kollaborationsmöglichkeiten live und hautnah kennen auf dem Weg zu Ihrer beruflich richtigen Platzierung. Aber auch mit einem normalen Festnetzanschluss können Sie an unseren Einzel- und Gruppenangeboten teilhaben. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, jedem/er biema Klienten*in den Zugang zu ermöglichen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie hier Hilfestellung benötigen.

Mit den besten Grüßen und Wünschen
Ihre Jasmin Biermann-Gässler
Geschäftsleitung biema
Donaueschingen, 19. März 2020

Meldung vom 18.03.2020

Am 16.03.2020 wurde folgende Landesverordnung veröffentlicht:

https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

Wir warten nun auf die Bestätigung unserer bundesweiten Kostenträger (Bundesagentur für Arbeit incl. Jobcenter).

Für alle Teilnehmer in Maßnahmen bedeutet das:

  • Vorsorglich finden ab dem 17.03.2020 bis zur finalen Klärung mit der Bundesagentur für Arbeit bei biema keine Maßnahmen VOR ORT statt! Wir informieren Sie umgehend, wenn sich Änderungen ergeben.

Für alle Klient*innen gelten vorläufig folgende Richtlinien:

  • biema ist weiter für Klienten*innen erreichbar
  • Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert und ausgebaut
  • Persönliche Kontakte sollen zum Schutze aller vermieden werden.
  • @Klienten/ Klientinnen mit einem AVGS oder Selbstzahlende: Bitte kontaktieren Sie Ihren Hauptcoach zur Absprache des weiteren Vorgehens.
  • @Klienten/ Klientinnen aus den Maßnahmen Kleist/ Integra/ Motiva: Gerne unterstützen wir Sie online oder telefonisch weiterhin. Details dazu folgen.

Bitte beachten Sie täglich die aktuellen Informationen auf unserer Homepage https://biema.de/corona-update/.

Alle vereinbarten Einzelcoachings werden je nach Absprache entweder online durchgeführt oder im Falle einer Absage Ihnen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Entscheidungen bzgl. der Kostenübernahme durch die Kostenträger gutgeschrieben.

Für Ihre Fragen sind wir an den Standorten online mail@biema.de und telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800-89659950 von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar.

Aktuelle Bekanntmachung zur Corona Situation bei biema und dem Geschäftsbetrieb in den nächsten Wochen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Klienten und Klientinnen,

aufgrund der aktuellen Situation weltweit und vor allem auch in Deutschland bezüglich Corona, möchte ich in dieser Zeit, die von Unsicherheit geprägt ist, Ihnen einen aktuellen Sachstand geben, wie wir von biema mit dieser Situation umgehen und umgehen möchten.

Dafür werde ich mit den Worten des ZDF Chefredakteur P. Frey beginnen:

„Es braucht die Bereitschaft, das Leben zu verlangsamen, um die Überforderung unseres Gesundheitswesens zu verhindern. Es braucht Verzicht, Innehalten, nicht nur um unserer eigenen Gesundheit willen, sondern vor allem um andere, Schwächere, Ältere, zu schützen. Es braucht Eigenverantwortung statt Egoismus, Gemeinsinn statt Grenzziehungen, Geduld statt Beschleunigung.“

Vor dem Hintergrund dieser Worte haben wir beschlossen, dass ein Teil der Belegschaft von biema soweit es möglich ist, mit entsprechendem Equipment ausgestattet wird und im Homeoffice arbeiten darf und kann. Mitarbeiter*innen die Urlaub und Gleitzeit angefragt haben, wurden, sofern möglich, dafür freigestellt. Und dennoch halten wir ein großes Team zur Verfügung, dass sich mit großem Engagement aber auch mit den nötigen Vorsichtsmaßnahmen Ihren Belangen als Klient und Klientin annimmt.

Wir werden, solange es uns erlaubt ist, auf jeden Fall Einzelgespräche aber auch Gruppenmaßnahmen wie gehabt anbieten. Die Gruppenmaßnahmen werden 16 Personen nicht übersteigen. Wir werden, soweit es möglich ist, auch versuchen Gruppengrößen so klein wie möglich zu halten.

Damit dies im Rahmen des vertretbaren bleibt, haben wir unsere Hygienestandards hochgefahren, Aushänge und Informationsschreiben zur Hygiene im Umgang miteinander ausgegeben und ausgehängt. Wir werden auch nochmals versuchen weitere Desinfektionsmittel an den Standorten zur Verfügung zu stellen und wenn nötig weitere Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Da wir aber das alleine nicht schaffen, benötigen wir Ihre Mithilfe:

  1. Bitte beachten Sie den richtigen Umgang mit sich und anderen – siehe Hygieneetikette
  2. Wenn Sie einen Termin haben und sich nicht wohlfühlen, melden Sie sich bitte bei uns telefonisch  (gratis Hotline: 0800-89 65 99-50 oder per Email verwaltung@biema.de  und hinterlassen Sie dabei bitte mindestens Ihren Vor- und Nachnamen sowie eine Rufnummer unter der wir Sie erreichen können)
  3. Wenn sie krank sind, bleiben Sie bitte zu Hause. Wenn Sie in einer durch die Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter beauftragten Maßnahme sind, lassen Sie uns bitte eine Krankmeldung zukommen.

Für alle Klienten und Klientinnen, die sich unwohl fühlen oder unter Quarantäne gestellt wurden/ werden, bieten wir folgendes Vorgehen an:

  1. Wenn Sie bereits einen Termin vereinbart haben und diesen innerhalb 24 Stunden absagen, müssen wir diesen leider dem Kostenträger berechnen.
  2. Wenn Sie bereits einen Termin vereinbart haben und diesen frühzeitig absagen, werden wir diesen abrechnen, Ihnen aber diese Zeit für einen späteren Zeitpunkt befristet und unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben gutschreiben.
  3. Wenn sie bereits einen Termin haben oder einen benötigen und an diesem nicht persönlich (Face-to-Face) teilnehmen können, bieten wir Ihnen an, Sie telefonisch oder online (Videotelefonie, Webinar u.ä.) zu unterstützen. Wir haben dafür einige Möglichkeiten vorbereitet. Dies bedingt jedoch, dass Sie für die telefonische Unterstützungsleistung mindestens über ein Telefon oder Handy verfügen. Für die Unterstützungsleistungen online benötigen Sie ein Smartphone und/ oder Tablet und/oder einen Computer mit WLAN oder Internetanschluss. Sollten Sie keine entsprechenden technischen Telekommunikationsmedien besitzen, lassen Sie uns das bitte rechtzeitig wissen. Wir werden versuchen Sie, sofern es uns möglich ist, entsprechend technisch für die Termine auszustatten.

In Zeiten wie diesen bietet uns der aktuelle technische Standard viele Möglichkeiten, Sie trotz der Umstände entsprechend zu unterstützen. Aus Erfahrung wissen wir, dass diese Option eine sehr gute Alternative ist.

Wenn Sie sich aufgrund entsprechender oder kritischer Umstände dazu entschließen sollten, unsere Dienstleistung telefonisch oder online durchführen zu wollen, möchten wir Sie explizit darauf hinweisen, dass wir das nur unter bestimmten datenschutzrechtlichen Voraussetzungen durchführen können. Darüber werden wir Sie gesondert unterrichten.

Da wir auch von den Entscheidungen des Staates, der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern abhängig sind, möchten wir Sie um Verständnis bitten, dass Neuigkeiten nur  mit kurzen Verzögerungen herausgegeben werden können.

Es werden täglich neue Entscheidungen getroffen. Wir gehen davon aus, dass die Bundesagentur für Arbeit aus Fürsorge und zum Schutz aller Klienten und Klientinnen, aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie aller Beteiligten vorsorglich, begonnene Maßnahmen einfrieren werden. Stand Sonntag, 15.03.2020 gilt immer noch eine Teilnahmepflicht bei Maßnahmen. Daher denken Sie bitte an die korrekte Absage von Terminen wenn für Sie eine persönliche Teilnahme oder alternative Möglichkeiten nicht machbar sind.

 

Über Änderungen und Neuerungen halten wir Sie über unsere Homepage auf dem aktuellen Stand. Bitte besuchen Sie unsere Seite daher regelmäßig https://biema.de/corona-update/  

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe, Ihr Verständnis und wünschen vor allem Gesundheit und eine baldige Beruhigung der Situation.

Nutzen Sie diese Zeit für sich, Ihre Liebsten aber auch für die weiteren Schritte Ihrer beruflichen Entwicklung. Bleiben Sie bitte nicht stehen, geben Sie nicht auf, sondern halten Sie den Fokus stets nach vorne gerichtet, es kommen auch wieder gute Zeiten auf uns alle zu!

Mit den besten Grüßen und Wünschen

Ihre Jasmin Biermann-Gässler
Geschäftsleitung biema
Donaueschingen, 15. März 2020

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