Wie kann ich mich in der Maßnahme vor einer Ansteckung schützen?
Wir empfehlen Ihnen, folgende allgemeine Hinweise des Robert Koch Institutes und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu beachten: www.infektionsschutz.de
Wir empfehlen Ihnen, folgende allgemeine Hinweise des Robert Koch Institutes und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu beachten: www.infektionsschutz.de
Die Leistungen zum Lebensunterhalt werden Ihnen auch während der Schließung weiterhin gewährt. Teilnehmerbezogene Kosten (z. B. Kinderbetreuungskosten, Fahrtkosten) werden weiterhin gewährt, sofern sie Ihnen auch während der Schließzeiten entstehen (z.
Nein, dies erfolgt durch den Maßnahmeträger (biema). Der Maßnahmeträger informiert Sie auch über die Beendigung der Schließung. Nach Beendigung der Schließung ist Ihre Teilnahme wieder erforderlich. Bei Bedarf erhalten Sie
Ja, Ihre Maßnahme findet unabhängig von einer etwaigen zeitweisen Schließung Ihrer Agentur für Arbeit oder Jobcenter statt. Sie müssen weiterhin an der Maßnahme teilnehmen. Sollte eine Schließung Ihrer Maßnahme erfolgen,
Nein, Sie dürfen Ihrer Maßnahme entschuldigt für den Zeitraum fernbleiben, für den Sie für Ihr betreuungspflichtiges Kind keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben und beispielsweise die Kindertagesstätte, der Kindergarten oder die Schule
Grundsätzlich sind die Maßnahmen weiterhin durchzuführen. Die Teilnahme der Kunden von Arbeitsagentur und Jobcenter ist weiterhin erforderlich. Sollte individuell eine Schließung eines Standorts (beispielsweise wegen Infektionen anderer Teilnehmender oder Ihrer
Ja, wenn die Maßnahme stattfindet, müssen Sie weiterhin teilnehmen. Ein Fernbleiben aus reiner Sorge um eine mögliche Ansteckung kann nicht als Entschuldigungsgrund anerkannt werden. Unverändert gilt: Unabhängig von der Art