Die Leistungen zum Lebensunterhalt werden Ihnen auch während der Schließung weiterhin gewährt. Teilnehmerbezogene Kosten (z. B. Kinderbetreuungskosten, Fahrtkosten) werden weiterhin gewährt, sofern sie Ihnen auch während der Schließzeiten entstehen (z. B. bereits beschaffte Monatsfahrkarte).