Nein, dies erfolgt durch den Maßnahmeträger (biema).
Der Maßnahmeträger informiert Sie auch über die Beendigung der Schließung. Nach Beendigung der Schließung ist Ihre Teilnahme wieder erforderlich. Bei Bedarf erhalten Sie zeitnah weitere Informationen durch Ihren Maßnahmeträger oder Ihre zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.