Ja, Ihre Maßnahme findet unabhängig von einer etwaigen zeitweisen Schließung Ihrer Agentur für Arbeit oder Jobcenter statt. Sie müssen weiterhin an der Maßnahme teilnehmen. Sollte eine Schließung Ihrer Maßnahme erfolgen, teilt Ihnen das Ihr Maßnahmeträger (biema) mit.